Europäische Datenschutzgrundverordnung - syndikatfotofilm

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Europäische Datenschutzgrundverordnung

Recht, Service
LIM Uli Schnarr (Bild oben) und sein
Team organisierte mehrere Workshops zum Thema DSGVO.

Ziel: Rechtliches Basiswissen für alle Berufsfotografinnen und -Fotografen.
Die Workshops wurden für Mitglieder
der LI Wien der Berufsfotografen
kostenlos angeboten und unterliegen begrenzter Teilnehmerzahl!

Die komplette DSVGO
auf vier Seiten zusammengefasst
gibt es in flash 88!
Auf Wunsch wird diese Ausgabe auch zugesandt!




Bei einer Strafandrohung bei Nichtbeachtung der DSGVO in beachtliche Höhen werden alle "Datensammler" zur neuen Ordnung gerufen! Der kleine EPU steht da gleich einmal vor dem Ruin!

Wenn die personenbezogenen Daten ohne besonderen Schutz auf Festplatten dahindämmern, ist leider eines Tages damit zu rechnen, dass sie von Fremden oder auch Mitarbeitern ausgelesen werden können und weitergegeben oder auch erpresserische Forderungen erhoben werden.

Gibt es nicht? Aber klar doch! Passiert fast wöchentlich irgendwo in Europa. Krankenhaus in London stillgelegt, Flughafenausfall in Köln und Wien, Metro-Sperre in Paris usw. Einbruch in der Bildagentur, alle Computer mit allen Festplatten weg - alle Daten in fremden Händen. Viele Schadensmeldungen füllen die Statistik. Die Wechselfestplatte aus dem Auto gestohlen - Datenfülle 6 Terabyte - weg!

Ab 25. Mai 2018 greift die so genannte Daten-schutz-Grundverordnung brutal und nimmt immer den Daten-Verantwortlichen - den Fotografen, die Agenturbesitzer, den Entscheider über Datenverarbeitung in größerem Betrieb in die Verantwortung. Und wenn er nicht nachweisen kann, dass seine gespeicherten Daten verschlüsselt und geschützt lagerten, ist es um ihn geschehen.

Ab Mai 2018 ist jeder Kunde Betroffener, dessen personenbezogene Daten in ungebetene Hände kommen und solcher Art missbraucht werden. Er ist auch der erste Kläger. Anruf oder e-Mail genügt - und schon klingelt die Behörde beim Verantwortlichen. Die Verantwortlichen sind in jedem Falle wir, die Datenverarbeiter.

Es geht eben nicht mehr an, mit den Daten sorglos umzugehen und z. B. Dritten jedweden Umgang mit zugesandten Daten zu gewähren, weil man für die Daten und dessen Umgang die volle Verantwortung als Urheber trägt. Es wird künftig viele Arten von Verträgen, Lizenzen geben müssen: Einverständnis-erklärungen, Vorab-Informationspflichten, Speicherfristen, neue AGBs, Risikoabwägung.



Rechtsanwalt Mag. Ernst Mühlfellner (Foto oben) ist Urheber der vierseitigen Dokumentation in flash88 (ab 6. April 2018).
Hier werden alle Fälle der personenbezogenen Daten erläutert. Nicht alles, was so daherkommt, ist für uns von Relevanz - aber es ist gut zu wissen, woran die Datenschützer in Europa denken und wohin der Hase laufen kann.

Ganz nebenbei hat jeder Betroffene (Kunde) das Recht auf Löschung, auf Vergessenwerden - und selbst abgeschlossenen Vereinbarungen können später wieder widerrufen werden. Zum Teil
kannten wir das ja, aber jetzt geht es richtig los!

Aber Halt! Der professionelle Pressefotograf, nachweislich journalistisch tätig, darf hoffen. Er hat das Medienrecht, das Recht auf Meinungsfreiheit, auf Journalistenkodex usw. auf seiner Seite. So steht also Gesetz gegen Gesetz, und es wird abzuwarten sein, was die nähere Zukunft bei Abtastungen einmal bringen wird. Dennoch bleibt die Gewissensfrage nach den verschlüsselten Daten, weil dies den einfachen Datenmissbrauch verhindert.

Text und Bilder © Gerhard Sokol

gerhard.sokol@syndikatfotofilm.at

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