An der Verwertung der Fotos partizipieren
Recht, Service
Die Kenntnis über Verwertungsgesellschaften und wie man über die Mitgliedschaft zu gar nicht unbedeutenden Honoraren kommen kann, ist äußerst magelhaft. Hier werden ein paar Erklärungen wiederholt. Im Grunde ist ja alles recht einfach geworden.
So ist die Bildrecht GmbH die für Fotografen infrage kommende Verwertungsgesellschaft, wenn sie Zweitansprüche an ihren Werken haben. Zweitansprüche? Das sind z. B. Fotokopierabgaben und Kabelvergütungen. Die Urheber haben keinen Zugang zu diesen Erträgen, weil diese gesetzlich geregelten Gebühren nur Verwertungsgesellschaften zufließen - in unserem Falle also die Bildrecht GmbH. Diese jährlich eingenommenen Gebühren werden ebenso jährlich wieder an die Mitglieder anteilsmäßig ausgeschüttet. Deshalb ist allen Urhebern (Fotografen der Berufsgruppe II) dringend zu raten (wenn sie nicht schon Mitglieder sind) die Mitgliedschaft sofort zu buchen, um an den "Tantiemen" teilzuhaben!
Vorgangsweise: Zuerst ist die Wahrnehmungserklärung, Berufsgruppe II von der Website Bildrecht.at herunterzuladen, auszufüllen und zu unterfertigen. Damit ist die kostenlose Mitgliedschaft eröffnet und begründet. Weiters wird dann die Meldekarte für Honorare, Fotokopierabgabe und Kabelvergütung (Bild oben rechts) heruntergeladen und die üblichen Angaben zur Person eingetragen. Hier muss der Autor/Autorin selbst die Summe aller erhaltenen Honorare des Jahres (ohne MwSt.) angeben. In den weiteren Zeilen ist auch zu unterscheiden, ob die Nettohonorare aus der Veröffentlichung in Zeitschriften, Tageszeitungen oder auch von Fernsehanstalten (stehende Bilder) stammen. Auch ist zu unterscheiden, ob die Fotos im redaktionellen Teil oder in den Anzeigenseiten erschienen. Das war´s!
Fertig ausgefüllt geht die "heiße" Post nun zur Bildrecht GmbH, Burggasse 7-9/6, 1070 Wien. Jetzt heißt es allerdings zu warten: Die Bildrecht wird die Ansprüche überprüfen und sich später (wenn alles riichtig läuft) mit der Ausschüttung am Konto wieder melden.
Nächstes Jahr ist dann alles viel einfacher; ist ja nur mehr die Meldekarte herunterzuladen und auszufüllen - alles wie gehabt. Das abgelaufene Procedere sollte sich jährlich wiederholen und sollte zur Gewohnheit werden - schließlich sind diese Beträge gefundenes Geld! Alles Gute!
Gerhard Sokol