Der bei allen Behörden und Institutionen anerkannte Presseausweis vom SYNDIKAT FOTO FILM, einem der vier Trägerverbände des Kuratoriums für Presseausweise, wurde im Jahr 2024 mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen neu gestaltet und hat jetzt einen QR-Code zur tagesaktuellen Gültigkeitskontrolle.
Die Abfrage des QR-Codes (z.B. auch mit einem Smartphone) führt zur offiziellen Prüf-Domain des Kuratoriums, der Status der Gültigkeit scheint in Deutsch und Englisch auf. Dies ist besonders im Ausland ein klarer Vorteil gegenüber aufgeklebten Jahresmarken oder Datumsaufdrucken, die NICHT auf einer offiziellen österreichischen Website überprüft und verifiziert werden können.
Unser Musterausweis ist natürlich UNGÜLTIG, daher wird die Info im Web in ROTEN Farbtönen angezeigt (siehe Bild). GÜLTIGE Ausweise werden in GRÜN angezeigt.

Der Ausweis ist nach Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrags grundsätzlich bis Ende Jänner des Folgejahres gültig, er kann aber aus wichtigen Gründen tagesaktuell auf UNGÜLTIG gestellt werden. Insbesondere bei Meldung von Diebstahl oder Verlust wird der Ausweis zur Vermeidung von Missbrauch sofort ungültig gestellt und unser Mitglied erhält rasch einen neuen Ausweis mit neuer Nummer und gültigem QR-Code.
Im Sinne der Sicherheit und auch der Nachhaltigkeit entfällt das Aufkleben der früher verwendeten Jahresmarken, die jährlich neu gedruckt und via Post versendet wurden. Auch der jährliche Neudruck von Ausweisen mit aufgedrucktem Gültigkeitsjahr ist nicht nötig.
Fotograf:innen, Film-/Videoreporter:innen, Text-/Bild-/TV-Journalist:innen, Bildredakteur:innen, Kameraleute, Regisseur:innen, Tonmeister:innen sowie Inhaber:innen und Angestellte von Medienbetrieben wie Bildagenturen, Bildarchive, Bilddatenbanken und Film-/Videoproduktionen können bei Nachweis journalistischer Tätigkeit den Presseausweis über das SYNDIKAT FOTO FILM - den Berufsverband für visuelle Journalist:innen - beantragen.