Ein Ordner wird bei Fan-Ausschreitungen nach dem Spiel von 2 Rapidfans im Stadion niedergeschlagen, erleidet einen Nasenbeinbruch und blutet stark. Durch sein Erscheinen in der Rapid-Aula werde ich darauf aufmerksam und folge ihm daraufhin mit Kamera wieder in den Innenbereich des Stadions.
Mächtig Zoff
gab es bei Rapid.
Ich mache 3 Fotos von ihm und einem Supervisor-Ordner, der ebenso bei den
Ausschreitungen leicht verletzt wurde. Darauf fordern beide von mir, die Fotos
zu löschen. Ich erkläre beiden freiwillig, dass ich zwar zusichern kann, dass
ich die Fotos nicht weitergebe, jedoch für mich ein Löschen der Fotos vor Ort
nicht in Frage kommt. Beide befinden sich in verständlicher emotionaler
Verfassung und missverstehen meine Erklärungsversuche. Letztlich macht der
verletzte Ordner über Funk eine Meldung mit meiner Fotografen-Rückennummer an
die Sicherheitszentrale im Stadion. Sie verlassen den Innenraum und werden von
Sanitätern verarztet.
Minuten danach erscheinen Polizei-Offiziere (wohl aus der Sicherheitszentrale)
und einer davon fordert mich erneut auf, die Fotos zu löschen. Auf meine Frage,
mit welcher Begründung er dies fordert, erklärt er zwei Mal: “Wenn Sie
die Fotos nicht löschen, werden wir Ihre Akkreditierung einziehen und Sie
erhalten Hausverbot.”
Es folgt ein weiterer Erklärungsversuch meinerseits an die anwesenden
Polizei-Offiziere und den Sicherheitsvertreter Günther Marek, dass ich
grundsätzlich keine Fotos lösche, jedoch ich dem Ordner versichert hätte, dass
ich die Fotos nicht weitergeben werde. Es folgen wieder Aussagen der
Anwesenden, dass die Sache weiterverfolgt werden wird und ein Entzug meiner
Bundesliga-Dauerakkreditierung erfolgen würde sowie Hausverbot erteilt wird.
Ich nehme die Aussagen verwundert zur Kenntnis und verlasse den Innenbereich.
Am darauf folgenden Montag muss ich erfahren, dass die Polizeivertreter die
Sache weiter verfolgen wollen, und am Dienstag bei der Sicherheitskonferenz
thematisieren werden. Daraufhin verfasse ich – trotz Bestätigung meiner
Rechtsansicht durch den RSV-Anwalt Dr.
Beim nächsten Bundesligaspiel kommt es zu einer Aussprache mit dem zweiten
Supervisor-Ordner, dieser entschuldigt sich in beider Namen und versichert mir,
dass in der Erregung falsche Reaktionen gesetzt wurden. Die Entschuldigung
nehme ich gerne an und versichere ihm, dass sie die Bilder gerne für eine
Gerichtsverhandlung gegen die beiden gefassten Täter einsetzen können.
Die Reaktion der angesprochenen Polizei-Offiziere kann und will ich jedoch
nicht einfach zur Kenntnis nehmen. Deren Forderung nach Bild-Löschung entbehrt
jeglicher rechtlichen Grundlage, und die Ankündigung des Akkreditierungsentzugs
und Hausverbots war für mich eine ernst gemeinte Drohung und käme einem
Berufsverbot gleich.
Da jedoch Foto-Verbote in Österreich keine rechtsstaatliche Deckung haben, und
auch eher in diktatorischem Umfeld eingesetzt werden, erscheint mir dieser
Vorfall symptomatisch für die Ansicht mancher Polizeibeamter, Journalisten und
Fotografen in ihrer
Eine offizielle Beschwerde gegen die angesprochenen Polizisten ist sicherlich
sinnlos, aber als aufbereitetes Fallbeispiel wäre es für andere Kollegen in
ähnlichen Situationen sicher geeignet, um entsprechend vorbereitet reagieren zu
können. Mit richtigen Argumenten und der rechtlichen Sicherheit hätte ich in
dieser Situation sicherlich einige Unklarheiten ausräumen können, oder hätte
wirklich auf ein Verfahren bestanden.
Soweit mein Erlebnisbericht von Polizeiberichten der jenseitigen Art – manchmal wünsche ich mir die Pensionierung sehnlichst herbei . . .
Liebe Grüsse!
Robert Zolles
http://www.zolles.com