Von: Landl
Markus, ORF-S [markus.landl@orf.at] im Auftrag von markus.landl@orf.at
Gesendet: Sonntag, 06.
Mai 2007 15:56
An: info@syndikatfotofilm.at
Betreff: AW: Das Kleingedruckte . . .
Hallo Herr Sokol!
Also, einmal ein kurzer und schlichter Kommentar:
Wer unter diesen Voraussetzungen Bilder an die Kronen-Zeitung
verkauft oder diese auch nur liefert, ist selber Schuld. Diese Art der
"herablassenden Behandlung" von Fotografen ist eine Schande für
unseren Berufsstand, nur mit ausgeprägtester Arroganz
und Überheblichkeit eines großen Medienunternehmens möglich das hier
offensichtlich nur seine Macht demonstrieren will und schlicht und ergreifend
nicht zu akzeptieren.
Dieses Medienunternehmen lebt mehr als alle Anderen von der
Arbeit der Fotografen. Eine entsprechendere
Umgangsform wäre angemessen.
LG Markus R. Landl
Von: Windbichler [wibi@wibi.at]
Gesendet: Donnerstag,
03. Mai 2007 16:40
An: info@syndikatfotofilm.at
Betreff: Antwort
Sehr geehrter Gerhard Sokol!
...drei mal gelesen, und nichts verstanden, ausser, jemand der "nur"
Kontakt aufnimmt bereits haftet und zahlen soll, bevor er
noch liefert!
Dieser Vertrag ist meines Erachtens (bin kein Jurist) ein
schwerer
Verstoss "gegen die guten Sitten"
und stellt im Vergleich dazu, noch
jeden "Gesetzlosen" besser!
m.f.G. E.W (WIBI-FOTO)
p.s.
wenn noch ein paar Euro in der "Portokasse" sind, bitte bekämpfen!
Edmund Windbichler
Pressefoto
Leopoldigasse 8-10
A-1230 Wien
Tel: 01 869 34 86 FAX: 01 865 24 71
Mobil: 0699 1 869 34 86
Von:
Gesendet: Donnerstag, 03.
Mai 2007 15:50
An: Gerhard Sokol
Betreff: gindlfoto noch...
...einmal zum bösen krone-brief.
alls kleines beispiel
sehe ich natürlich auch die situation zb bei der flash ausgabe oder das flash internet.
würden alle ihre bilder auf die seite stellen wollen, wie ja bereits vorgeschlagen und
würden die vielen
kumpanen der fotografie
auch einmal im flash ihre künste
zeigen, wäre in folge ein ähnlicher, aber
abgespeckter "abstandsbrief"
auch wahrscheinlich. da muss dann ein "koordinator"
einschreiten, der zeit und geld kostet.
und es sich voraussichtlich noch mit den kollegen
verscherzen würde, müssten bilder aus dem katalog.
würde die syndikatseite gegen honorar geöffnet werden, wäre die auswahl
schon um vieles leichter...
auch ein wettbewerb, wer das beste
handyfoto ohnen personeninhalt innerhalb von 12 stunden einschickt, gültig
von... bis...
da gibt es dann action auf der syndikatseite...
zum lensbaby: picasa
hat auch ein tool, wo man die schon fertige aufnahme mit dem cursor mit
verschiedenen radien und einstellungen
verändern kann...
liebe grüsse aus klagenfurt sendet
georg gindl
Von:
Gesendet: Montag, 30.
April 2007 10:13
An: info@syndikatfotofilm.at
Cc: gerhard.sokol@bilderges.at
Betreff: AW: Das Kleingedruckte . . .
Hallo Gerhard,
ich habe es gleich an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet.
Die offizielle Stellungnahme folgt also hoffentlich bald.
Meine Ansicht: Tatsächlich widersprechen diese AGBS in den meisten Punkten den unseren und damit denen von
fast allen professionellen Bildagenturen. Ich befürchte, da wird ein Krieg
ausbrechen, wenn die das durchsetzen wollen. Ich habe diese AGBs
noch nicht erhalten, aber in unseren AGBs unterwirft
sich der Kunde bei jeglicher Nutzung unserer Datenbank, bei Annahme der
Bildlieferungen und Nutzung der Fotos automatisch ausschließlich unseren
Bedingungen, wir widersprechen auch grundsätzlich in unseren AGBs jeglichen Fremdbedingungen und damit auch den
Bedingungen der KRONE. Das können wir auch gar nicht ändern, weil jeder unserer
Lieferanten unterschiedliche Nutzungsbedingungen hat. Das kann man nicht alles
über einen Kamm scheren.
Tatsächlich muss sich der Käufer nach den AGBs des Lieferanten richten und nicht umgekehrt. Wir
könnten allein der ungefragten wiederholten Nutzung aus dem Archiv gar nicht
zustimmen, weil ja oft nicht klar ist, ob wir Monate später die Rechte an einem
bestimmten Lieferanten noch haben (könnte ja inzwischen von Getty oder Corbis
gekauft worden sein).
Liebe Grüße
Gerhard Hinterleitner
Geschäftsführer
APA-PictureDesk GmbH
Laimgrubengasse 10
1060 Wien
Tel. +43/1/360 60-5911
Fax. +43/1/360 60-92 5911
gerhard.hinterleitner@picturedesk.com
www.picturedesk.com
Firmenbuchnummer und -gericht:
80808k, Handelsgericht Wien
Von:
Gesendet: Samstag, 28.
April 2007 19:58
An: Gerhard Sokol
Betreff: georg gindl...
...ist zb die krone.
würde ich als verlagsmensch auch manchen. das ist ja
auch nur entstanden und verfeinert,
weil immer mehr digitales material, auch von nicht leserreportern, geschickt wird, weils
ja eh so leicht und schnell geht
und weil ja auch in diesem gesponnenen netz die "handyreporter" untergebracht werden, die ja oft nicht
wissen, oder überhaupt nicht wissen, was veröffentlichungsrechte sind.
und weil der verlag halt geil auf
viele fotos ist, sogar einmal was interessantes vom handy kommt, und da ist vielleicht doch der oder die
"falsche " drauf; da zeigt der verlag die
zwei seiten und handyburli
geht brausen...
das problem der externen pixler hat ja jede zeitung und
der fellnerreich wird noch etwas warten, da er ja leser möchte, aber im grunde wartet
er sicher auf den "schnappschuss" als sauerstoff für weitere drei wochen...
nur wenn's was b'sondres wäre,
nimmt er an und putzt sich dann ab.
diese texte liegen ja in jeder lade und unangefordertes
material wurde ja schon immer "grausam" behandelt.
früher war das dia weg, jetzt
ist's halt ein mail gewesen.
( weil ich g'rad
beim schreiben bin:
mir fehlen die immer weniger werdenden dikussionen
und aufregungen zum them
analog oder/und digital.
eher macht sich breit eine stolze darstellung,
was man so am bauch oder in der lade hat.
gibt es da ein umdenken oder übersehe ich etwas...)
grüsse aus klagenfurt
"böser georg"
gindlgeo@gindlfoto.at
Von: Gert Eggenberger [foto@eggi.at]
Gesendet: Samstag, 28.
April 2007 18:28
An: gerhard.sokol@bilderges.at
Betreff: Re: Das
Kleingedruckte . . .
Hallo Gerhard,
bei mir hat ein Krone Redakteur angerufen, ob ich nicht
Interesse hätte die Bilder per ftp zu schicken. Ich bräuchte nur einen Vertrag
zu unterschreiben, dann bekäme ich einen ftp Zugang. Als ich diesen Vertrag
las, wurde mir klar, dass hier auf einen linke Art ein Knebelvertrag
mit Fallstricken (keine Fahrtspesen mehr) untergejubelt
werden sollte. Ich habe darauf hin in der Krone Redaktion angerufen, und weil
niemand da war um einen Rückruf des Kärntner Chefredakteurs
gebeten. Auf diesen Rückruf warte ich jetzt schon 4 Wochen.
Diesen komischen Vertrag werde ich sicher nicht
unterschreiben.
lg eggi
Gert Eggenberger
Sterneckstraße 133
A-9020 Klagenfurt
Bilddatenbank unter www.eggi.at
Bankverbindung:
Raiffeisen Landesbank Kärnten
Konto Nr. 1.058.098
BLZ 39000
Von: mail.bilderbox@web.de
Gesendet: Samstag, 28.
April 2007 12:51
An: info@syndikatfotofilm.at
Betreff: Re: Das
Kleingedruckte . . .
Hallo Herr Sokol,
wie glücklich bin ich da, dass die Krone als einzige
österreichische tageszeitung nicht zu den Kunden der BilderBox gehört... ;-))
Herzliche Grüße aus OÖ
ERwin Wodicka
Siedlerzeile 3, A - 4062 Thening
/Austria
Fon:
0043 676 5103 678
Fax: 0043 7221 64 960
Mail: info@bilderbox.com
Von: Georges
Schneider [georges.schneider@photonews.at]
Gesendet: Samstag, 28.
April 2007 12:50
An: info@syndikatfotofilm.at
Betreff: Re: Das
Kleingedruckte . . .
Lieber Gerhard,
Danke für dieses sehr aufschlussreiche Mail, ich habe dir im
Anhang die beiden Seiten
mit meinen Bemerkungen angehängt. Ich bin beim Lesen aber
drauf gekommen dass ich
mehr Fragen als Bemerkungen aufschreiben kann. Ich denke es
wäre wesentlich
aufschlussreicher das einem
Juristen wie dem Dr. Schartmüller zu schicken, der versteht
überhaupt einmal was da steht und kann es sicher auch
juristisch bewerten - ich zumindest kann
darüber nur mutmaßen
und das bringt leider niemandem was.
Aber ich, und so schliesst sich
der Kreis wieder, werde am kommenden 10.Mai beim
Kuratorium für Journalistenausbildung am Seminar
„Foto-Recht“ teilnehmen.
http://www.kfj.at/
Wird sicher interessant und ich werde gerne berichten wenns wen interessiert.
Das wäre vielleicht auch eine Idee für eine neue Syndikats-Veranstaltung
"Foto-Recht in der Praxis" - wo man vielleicht
nicht nur allgemein redet sondern
konkrete Fälle/Fragen unserer Mitglieder beantwortet. Könnte
man als Blog
auch auf der Homepage betreiben, ausgewählte, aktuelle
Rechts-Fragen mit einer
Antwort vom Experten.
Und zu guter Letzt würde ich Dir gerne noch 2 Beispiele von
2 Medien zukommen lassen
bei denen man wie bei deinem Beispiel sieht wie weit wir
Pressefotografen gekommen sind.
1. FALL - Eine grosse Tageszeitung
aus dem Salzburger Land hat ein Bild aus meiner Datenbank
geladen und auch gedruckt und mittels Honorarbeleg (die
schicken selbstständig eine Honorarabrechnung)
auch prompt bezahlt. Belegexemplar wurde keines geschickt.
Dasselbe Bild wurde aber auch in der online-Ausgabe
verwendet ohne Credit und ohne
Hinweis auf dem Honorarbeleg und damit ohne Honorar.
Durch Zufall entdeckt habe ich natürlich eine Rechnung
geschickt mit 60.-€ für die Nutzungsrechte
online und 100% Aufschlag für die
fehlende Namensnennung.
Nach einer Zahlungserinnerung habe ich folgende mail-Stellungnahme bekommen:
Sehr geehrter Herr Schneider,
betreffend Ihrer Zahlungserinnerung
vom 23. 4. (Veröffentlichung Bild Elsner 14. 02. 07) sind wir bereit, Ihr
übliches Honorar von € 72,- zu begleichen. Credit oder Namensnennung waren in
unserem Online-Auftritt bis Ende Februar 2007 nicht vorgesehen, da in aller
Regel auf Bilder von Agenturen mit Pauschalvertrag zurückgegriffen wurde.
Wir danken im voraus für Ihr
Entgegenkommen.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXX, Ressortleiter Online-Redaktion
Die Begründungen sind schon dreist.
Ich habe natürlich auf meiner Forderung bestanden und bin
gespannt wie´s weitergeht - halte Dich gerne am
Laufenden wenns interessiert.
2. FALL
die Richtlinien und Honorare eines Magazins das eher auf
Wissenschaftsthemen spezialisiert ist.
siehe PDF "HonorarRichtlinien" im Anhang.
Eine Frage die mich besonders interessiert ist ob man nicht
präventiv gegen solche Vorgaben/Verträge
vorgehen kann wegen "unlauterer Methoden, weil wider
die guten Sitten", oder sonstiges, bin eben kein Jurist.
Oder muss es immer einen Anlassfall geben siehe Platzer. Da ist ja in deinem tollen Artikel
zum Schluss
der Satz dass dieses Urteil zum Umdenken in den Redaktionen
führen muss - aber was heisst das Urteil nun
rechtlich für alle anderen resp
insgesamt für die Branche wir sind ja nicht alle pauschaliert oder haben
Verträge
sondern sind einfach nur Lieferanten oder sporadische
Auftragnehmer.
Da gibt es glaube ich unendlich viele offene Fragen...
So das sollte einstweilen reichen, will Dir das schöne lange
Wochenende ja nicht ganz verderben. :-)
Liebe Grüße
-- georges schneider
--
t.mob.: +43(0)676/4025125
georges.schneider@photonews.at
www.photonews.at
Von: Manfred Klimek [m.klimek@nextra.at]
Gesendet: Samstag, 28.
April 2007 10:34
An: info@syndikatfotofilm.at
Betreff: Krone-Vertrag
Zum Krone-Vertrag
das ist ein häufig kopierter, ursprüglich
bundesdeutscher
Standardvertrag, der hier auf österreichische Verhältnisse
gebracht
wurde. Der fünfte Absatz im Rechte-Kapitel
ist völlig unannehmbar,
doch die Springer-Gruppe versucht in Deutschland
Ähnliches
durchzusetzen. Es steht ausser
Frage, dass genügend freie Fotografen
diesen Vertrag akzeptieren werden und der weiteren Abwertung
der
Branche kein Riegel vorgeschoben werden kann.
lg
Manfred Klimek
Fotochef profil 1998-2003
dzt. Fotochef bei Gruner & Jahr
Von: Hermann Rauschmayr [h.r@youth-art.net]
Gesendet: Samstag, 28.
April 2007 10:19
An: info@syndikatfotofilm.at
Betreff: AW: Das Kleingedruckte . . .
Allenfalls übermittelte CDs, DVDs,
andere digitale Speichermedien und Papierabzüge von Bildern werden
grundsätzlich nicht zurück erstattet und gehen
mangels anders lautender Individualvereinbarung unmittelbar
in das Eigentum der Krone-Verlag GmbH & Co. KG über. Negative und Dias
verbleiben dagegen
im Zweifel im Eigentum der Bildagentur/des Fotografen und sind
der Kronen Zeitung in Form von Duplikaten zur Verfügung zu stellen.
Da es sich nur um das Eigentum der CDs und Der DVDs, nicht aber um die Bildrechte oder Nutzungsrechte der
auf den CDs oder DVDs vorhandenen Bilder handelt, seh ich da kein Problem
Für die Erfassung der tatsächlich veröffentlichten Bilder
hat grundsätzlich der/die jeweilige Fotograf/Agentur selbst Sorge zu tragen;
die Kronen Zeitung ist zur
Versendung von Belegexemplaren nicht verpflichtet. Die
Kronen Zeitung stellt jedoch, sofern eine separate Vereinbarung besteht und der
Fotograf/die Bildagentur
ordnungsgemäß im System erfasst wurde, monatlich eine
unverbindliche Liste der verwendeten Fotos zur Verfügung.
Der Fotograf/die Bildagentur nimmt zur Kenntnis, dass das
vereinbarte Honorar ausnahmslos bei der Veröffentlichung/Verwendung zu bezahlen
ist und die
Kronen Zeitung in keiner Weise verpflichtet ist,
erhaltene/bestellte Bilder tatsächlich zu veröffentlichen. Es steht der Kronen
Zeitung frei, verwendete und nicht
verwendete Fotos digital zu archivieren und zu einem
späteren Zeitpunkt zu verwenden.
Das würde dann wiederum heißen, nur wenn ich eine separate
Vereinbarung mache, bekomme ich die unverbindliche Liste. Besteht diese
Vereinbarung nicht, kanns vorkommen, dass ich ein
Foto liefere, es erst in 2 Monaten/Jahren Veröffentlicht wird, ich nichts davon
weiß und nichts bekomme…
Weiters wird im Zweifel garantiert, dass alle in
identifizierbarer Weise auf Fotos abgebildeten Personen bzw. an abgebildeten Gegenständen
berechtigte Personen
uneingeschränkt den genannten Veröffentlichungsarten
zugestimmt haben. Das Risiko fehlender Nachweisbarkeit in diesem Sinn
hinreichender Rechte bzw.
Genehmigungen trägt der Fotograf/die Bildagentur, die Kronen
Zeitung ist zu dahin gehenden Überprüfungen und Nachforschungen keinesfalls
verpflichtet.
Natürlich verständlich, nur kann ich nicht bei jeder Person
die ich fotografiere eine Einverständniserklärung einholen, bzw. sie
informieren, in welchem Rahmen etc. das Foto verwendet wird, noch dazu wenn
beim Nutzungsrecht, kurz später steht
„[…] Publikation in jedem beliebigen Sachzusammenhang – auch mehrfach -
zu veröffentlichen[…]“. D.h. ich hafte dafür, wenn die Krone mein Foto in einem
anderen Zusammenhang darstellt, als ich es mit den abgebildeten Personen
ausgemacht habe. Das wär mir nicht recht….
Der Fotograf/die Bildagentur räumt der Krone-Verlag GmbH
& Co. KG ein sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht
ausschließliches Verbreitungs-,
Verwertungs- und Nutzungsrecht an den von ihm/ihr
übermittelten Bildern ein. Demnach ist die Krone-Verlag GmbH & Co. KG
namentlich befugt, diese zu
vervielfältigen, in jeder von ihr verlegten, herausgegebenen
oder sonst bereit gestellten Publikation in jedem beliebigen Sachzusammenhang –
auch mehrfach
- zu veröffentlichen, zu eben diesem Zweck an mit ihr
verbundene Unternehmen weiter zu geben, nach ihren Bedürfnissen zu bearbeiten
und die bearbeiteten
Versionen in gleicher Weise wie das Original zu verwenden.
Wie oben beschrieben, das is a bissal komisch und ich denk mal, es ist normaler wenn da
steht, auf 1 Jahr beschränkt, bzw. länger bei Rückblicken
Lg Hermann Rauschmayr
Von: Fotospeed WIEN [service@fotospeed.at]
Gesendet: Samstag, 28. April
2007 09:58
An: info@syndikatfotofilm.at
Betreff: Re: Das
Kleingedruckte . . .
Lieber Gerhard,
das ist wirklich ein starkes Stück ... aber sicherlich kein
Einzelfall.
Die zwei Seiten einmal kurz zusammengefaßt:
die Kronenzeitung darf alles, ja sogar sich über geltendes Recht hinwegsetzen.
# Nicht der Herausgeber haftet für den Inhalt der Bilder
wenn er diese Veröffentlicht, sondern der Fotograf (Recht am eigenen Bild etc.)
# Der Herausgeber darf den "Credit" weglassen wenn
es "verlagstechnisch nicht zumutbar" ist.
Wer diesem Verlag noch Bilder verkauft ist selber schuld da er mit der "Haftungsklausel" schon mit
einem Bein im "Häfn" steht.
lg
Ulrich Schnarr/Fotospeed
Fotospeed -das
digitale Fotolabor
Lerchenfelderstr. 66-68
1080 Wien - Österreich
Tel.
0043/(0)1/4061661
Fax: 0043/(0)1/4057554