Von:           Landl Markus, ORF-S [markus.landl@orf.at] im Auftrag von markus.landl@orf.at

Gesendet: Sonntag, 06. Mai 2007 15:56

An: info@syndikatfotofilm.at

Betreff:      AW: Das Kleingedruckte . . .

 

Hallo Herr Sokol!

 

Also, einmal ein kurzer und schlichter Kommentar:

 

Wer unter diesen Voraussetzungen Bilder an die Kronen-Zeitung verkauft oder diese auch nur liefert, ist selber Schuld. Diese Art der "herablassenden Behandlung" von Fotografen ist eine Schande für unseren Berufsstand, nur mit ausgeprägtester Arroganz und Überheblichkeit eines großen Medienunternehmens möglich das hier offensichtlich nur seine Macht demonstrieren will und schlicht und ergreifend nicht zu akzeptieren.

 

Dieses Medienunternehmen lebt mehr als alle Anderen von der Arbeit der Fotografen. Eine entsprechendere Umgangsform wäre angemessen.

 

LG Markus R. Landl

 

 

 

 

 

Von:           Windbichler [wibi@wibi.at]

Gesendet: Donnerstag, 03. Mai 2007 16:40

An: info@syndikatfotofilm.at

Betreff:      Antwort

 

Sehr geehrter Gerhard Sokol!

 

...drei mal gelesen, und nichts verstanden, ausser, jemand der "nur"

Kontakt aufnimmt bereits haftet und zahlen soll, bevor er noch liefert!

Dieser Vertrag ist meines Erachtens (bin kein Jurist) ein schwerer

Verstoss "gegen die guten Sitten" und stellt im Vergleich dazu, noch

jeden "Gesetzlosen" besser!

 

m.f.G. E.W (WIBI-FOTO)

 

 p.s. wenn noch ein paar Euro in der "Portokasse" sind, bitte bekämpfen!

 

Edmund Windbichler

Pressefoto

Leopoldigasse 8-10

A-1230 Wien

Tel: 01 869 34 86 FAX: 01 865 24 71

Mobil: 0699 1 869 34 86

 

 

 

Von:           Georg Gindl [gindlgeo@gindlfoto.at]

Gesendet: Donnerstag, 03. Mai 2007 15:50

An: Gerhard Sokol

Betreff:      gindlfoto noch...

 

...einmal zum bösen krone-brief.

alls kleines beispiel sehe ich natürlich auch die situation zb bei der flash ausgabe oder das flash internet.

würden alle ihre bilder auf die seite stellen wollen, wie ja bereits vorgeschlagen und würden die vielen

kumpanen der fotografie auch einmal im flash ihre künste zeigen, wäre in folge ein ähnlicher, aber

abgespeckter "abstandsbrief" auch wahrscheinlich. da muss dann ein "koordinator" einschreiten, der zeit und geld kostet.

und es sich voraussichtlich noch mit den kollegen verscherzen würde, müssten bilder aus dem katalog.

würde die syndikatseite gegen honorar geöffnet werden, wäre die auswahl schon um vieles leichter...

 

auch ein wettbewerb, wer das beste handyfoto ohnen personeninhalt innerhalb von 12 stunden einschickt, gültig von... bis...

da gibt es dann action auf der syndikatseite...

 

zum lensbaby: picasa hat auch ein tool, wo man die schon fertige aufnahme mit dem cursor mit verschiedenen radien und einstellungen verändern kann...

 

liebe grüsse aus klagenfurt sendet georg gindl

gindlgeo@gindlfoto.at

 

 

 

Von:           Hinterleitner Gerhard [gerhard.hinterleitner@picturedesk.com]

Gesendet: Montag, 30. April 2007 10:13

An: info@syndikatfotofilm.at

Cc: gerhard.sokol@bilderges.at

Betreff:      AW: Das Kleingedruckte . . .

 

Hallo Gerhard,

 

ich habe es gleich an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet. Die offizielle Stellungnahme folgt also hoffentlich bald.

 

Meine Ansicht: Tatsächlich widersprechen diese AGBS in den meisten Punkten den unseren und damit denen von fast allen professionellen Bildagenturen. Ich befürchte, da wird ein Krieg ausbrechen, wenn die das durchsetzen wollen. Ich habe diese AGBs noch nicht erhalten, aber in unseren AGBs unterwirft sich der Kunde bei jeglicher Nutzung unserer Datenbank, bei Annahme der Bildlieferungen und Nutzung der Fotos automatisch ausschließlich unseren Bedingungen, wir widersprechen auch grundsätzlich in unseren AGBs jeglichen Fremdbedingungen und damit auch den Bedingungen der KRONE. Das können wir auch gar nicht ändern, weil jeder unserer Lieferanten unterschiedliche Nutzungsbedingungen hat. Das kann man nicht alles über einen Kamm scheren.

 

Tatsächlich muss sich der Käufer nach den AGBs des Lieferanten richten und nicht umgekehrt. Wir könnten allein der ungefragten wiederholten Nutzung aus dem Archiv gar nicht zustimmen, weil ja oft nicht klar ist, ob wir Monate später die Rechte an einem bestimmten Lieferanten noch haben (könnte ja inzwischen von Getty oder Corbis gekauft worden sein).

 

 Liebe Grüße

 

Gerhard Hinterleitner

 

Geschäftsführer

 

APA-PictureDesk GmbH

Laimgrubengasse 10

1060 Wien

 

Tel. +43/1/360 60-5911

Fax. +43/1/360 60-92 5911

gerhard.hinterleitner@picturedesk.com

www.picturedesk.com

 

Firmenbuchnummer und -gericht:

80808k, Handelsgericht Wien

 

 

 

Von:           Georg Gindl [gindlgeo@gindlfoto.at]

Gesendet: Samstag, 28. April 2007 19:58

An: Gerhard Sokol

Betreff:      georg gindl...

 

...ist zb die krone. würde ich als verlagsmensch auch manchen. das ist ja auch nur entstanden und verfeinert,

weil immer mehr digitales material, auch von nicht leserreportern, geschickt wird, weils ja eh so leicht und schnell geht

und weil ja auch in diesem gesponnenen netz die "handyreporter" untergebracht werden, die ja oft nicht wissen, oder überhaupt nicht wissen, was veröffentlichungsrechte sind.

 

und weil der verlag halt geil auf viele fotos ist, sogar einmal was interessantes vom handy kommt, und da ist vielleicht doch der oder die "falsche " drauf; da zeigt der verlag die zwei seiten und handyburli geht brausen...

 

das problem der externen pixler hat ja jede zeitung und der fellnerreich wird noch etwas warten, da er ja leser möchte, aber im grunde wartet er sicher auf den "schnappschuss" als sauerstoff für weitere drei wochen...

nur wenn's was b'sondres wäre, nimmt er an und putzt sich dann ab.

diese texte liegen ja in jeder lade und unangefordertes material wurde ja schon immer "grausam" behandelt.

früher war das dia weg, jetzt ist's halt ein mail gewesen.

 

( weil ich g'rad beim schreiben bin:

mir fehlen die immer weniger werdenden dikussionen und aufregungen zum them analog oder/und digital.

eher macht sich breit eine stolze darstellung, was man so am bauch oder in der lade hat.

gibt es da ein umdenken oder übersehe ich etwas...)

 

grüsse aus klagenfurt

"böser georg"

gindlgeo@gindlfoto.at 

 

 

Von:           Gert Eggenberger [foto@eggi.at]

Gesendet: Samstag, 28. April 2007 18:28

An: gerhard.sokol@bilderges.at

Betreff:      Re: Das Kleingedruckte . . .

 

Hallo Gerhard,

 

bei mir hat ein Krone Redakteur angerufen, ob ich nicht Interesse hätte die Bilder per ftp zu schicken. Ich bräuchte nur einen Vertrag zu unterschreiben, dann bekäme ich einen ftp Zugang. Als ich diesen Vertrag las, wurde mir klar, dass hier auf einen linke Art ein Knebelvertrag

mit Fallstricken (keine Fahrtspesen mehr) untergejubelt werden sollte. Ich habe darauf hin in der Krone Redaktion angerufen, und weil

niemand da war um einen Rückruf des Kärntner Chefredakteurs gebeten. Auf diesen Rückruf warte ich jetzt schon 4 Wochen.

Diesen komischen Vertrag werde ich sicher nicht unterschreiben.

 

lg eggi

 

Gert Eggenberger

Sterneckstraße 133

A-9020 Klagenfurt

 

Bilddatenbank unter www.eggi.at

Bankverbindung:

Raiffeisen Landesbank Kärnten

Konto Nr. 1.058.098

BLZ 39000

 

 

 

 

Von:           mail.bilderbox@web.de

Gesendet: Samstag, 28. April 2007 12:51

An: info@syndikatfotofilm.at

Betreff:      Re: Das Kleingedruckte . . .

 

Hallo Herr Sokol,

wie glücklich bin ich da, dass die Krone als einzige österreichische tageszeitung nicht zu den Kunden der BilderBox gehört... ;-))

 

Herzliche Grüße aus

ERwin Wodicka

 

 

BilderBox Bildagentur GmbH

Siedlerzeile 3, A - 4062 Thening /Austria

Fon: 0043 676 5103 678

Fax: 0043 7221 64 960

Mail: info@bilderbox.com

 

 

Von:           Georges Schneider [georges.schneider@photonews.at]

Gesendet: Samstag, 28. April 2007 12:50

An: info@syndikatfotofilm.at

Betreff:      Re: Das Kleingedruckte . . .

 

Lieber Gerhard,

 

Danke für dieses sehr aufschlussreiche Mail, ich habe dir im Anhang die beiden Seiten

mit meinen Bemerkungen angehängt. Ich bin beim Lesen aber drauf gekommen dass ich

mehr Fragen als Bemerkungen aufschreiben kann. Ich denke es wäre wesentlich

aufschlussreicher das einem Juristen wie dem Dr. Schartmüller zu schicken, der versteht

überhaupt einmal was da steht und kann es sicher auch juristisch bewerten - ich zumindest kann

darüber nur mutmaßen  und das bringt leider niemandem was.

 

Aber ich, und so schliesst sich der Kreis wieder, werde am kommenden 10.Mai  beim

Kuratorium für Journalistenausbildung am Seminar „Foto-Recht“ teilnehmen.

http://www.kfj.at/

Wird sicher interessant und ich werde gerne berichten wenns wen interessiert.

 

Das wäre vielleicht auch eine Idee für eine neue Syndikats-Veranstaltung

"Foto-Recht in der Praxis" - wo man vielleicht nicht nur allgemein redet sondern

konkrete Fälle/Fragen unserer Mitglieder beantwortet. Könnte man als Blog

auch auf der Homepage betreiben, ausgewählte, aktuelle Rechts-Fragen mit einer

Antwort vom Experten.

 

Und zu guter Letzt würde ich Dir gerne noch 2 Beispiele von 2 Medien zukommen lassen

bei denen man wie bei deinem Beispiel sieht wie weit wir Pressefotografen gekommen sind.

 

1. FALL - Eine grosse Tageszeitung aus dem Salzburger Land hat ein Bild aus meiner Datenbank

geladen und auch gedruckt und mittels Honorarbeleg (die schicken selbstständig eine Honorarabrechnung)

auch prompt bezahlt. Belegexemplar wurde keines geschickt.

Dasselbe Bild wurde aber auch in der online-Ausgabe verwendet ohne Credit und ohne

Hinweis auf dem Honorarbeleg und damit ohne Honorar.

Durch Zufall entdeckt habe ich natürlich eine Rechnung geschickt mit 60.-€ für die Nutzungsrechte

online und 100% Aufschlag für die fehlende Namensnennung.

 

Nach einer Zahlungserinnerung habe ich folgende mail-Stellungnahme bekommen:

 

Sehr geehrter Herr Schneider,

betreffend Ihrer Zahlungserinnerung vom 23. 4. (Veröffentlichung Bild Elsner 14. 02. 07) sind wir bereit, Ihr übliches Honorar von € 72,- zu begleichen. Credit oder Namensnennung waren in unserem Online-Auftritt bis Ende Februar 2007 nicht vorgesehen, da in aller Regel auf Bilder von Agenturen mit Pauschalvertrag zurückgegriffen wurde.

 

Wir danken im voraus für Ihr Entgegenkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

XXXXX, Ressortleiter Online-Redaktion

 

Die Begründungen sind schon dreist.

Ich habe natürlich auf meiner Forderung bestanden und bin gespannt wie´s weitergeht - halte Dich gerne am Laufenden wenns interessiert.

 

2. FALL

die Richtlinien und Honorare eines Magazins das eher auf Wissenschaftsthemen spezialisiert ist.

siehe PDF "HonorarRichtlinien" im Anhang.

 

 

Eine Frage die mich besonders interessiert ist ob man nicht präventiv gegen solche Vorgaben/Verträge

vorgehen kann wegen "unlauterer Methoden, weil wider die guten Sitten", oder sonstiges, bin eben kein Jurist.

Oder muss es immer einen Anlassfall geben siehe  Platzer. Da ist ja in deinem tollen Artikel zum Schluss

der Satz dass dieses Urteil zum Umdenken in den Redaktionen führen muss - aber was heisst das Urteil nun

rechtlich für alle anderen resp insgesamt für die Branche wir sind ja nicht alle pauschaliert oder haben Verträge

sondern sind einfach nur Lieferanten oder sporadische Auftragnehmer.

Da gibt es glaube ich unendlich viele offene Fragen...

 

So das sollte einstweilen reichen, will Dir das schöne lange Wochenende ja nicht ganz verderben. :-)

 

Liebe Grüße

-- georges schneider --

 

t.mob.: +43(0)676/4025125

georges.schneider@photonews.at

www.photonews.at

 

 

 

 

Von:           Manfred Klimek [m.klimek@nextra.at]

Gesendet: Samstag, 28. April 2007 10:34

An: info@syndikatfotofilm.at

Betreff:      Krone-Vertrag

 

Zum Krone-Vertrag

 

das ist ein häufig kopierter, ursprüglich bundesdeutscher 

Standardvertrag, der hier auf österreichische Verhältnisse gebracht 

wurde. Der fünfte Absatz im Rechte-Kapitel ist völlig unannehmbar, 

doch die Springer-Gruppe versucht in Deutschland Ähnliches 

durchzusetzen. Es steht ausser Frage, dass genügend freie Fotografen 

diesen Vertrag akzeptieren werden und der weiteren Abwertung der 

Branche kein Riegel vorgeschoben werden kann.

 

lg

 

Manfred Klimek

 

Fotochef profil 1998-2003

dzt. Fotochef bei Gruner & Jahr

 

 

 

 

Von:           Hermann Rauschmayr [h.r@youth-art.net]

Gesendet: Samstag, 28. April 2007 10:19

An: info@syndikatfotofilm.at

Betreff:      AW: Das Kleingedruckte . . .

 

Allenfalls übermittelte CDs, DVDs, andere digitale Speichermedien und Papierabzüge von Bildern werden grundsätzlich nicht zurück erstattet und gehen

 

mangels anders lautender Individualvereinbarung unmittelbar in das Eigentum der Krone-Verlag GmbH & Co. KG über. Negative und Dias verbleiben dagegen

 

im Zweifel im Eigentum der Bildagentur/des Fotografen und sind der Kronen Zeitung in Form von Duplikaten zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Da es sich nur um das Eigentum der CDs und Der DVDs, nicht aber um die Bildrechte oder Nutzungsrechte der auf den CDs oder DVDs vorhandenen Bilder handelt, seh ich da kein Problem

 

 

 

 

 

Für die Erfassung der tatsächlich veröffentlichten Bilder hat grundsätzlich der/die jeweilige Fotograf/Agentur selbst Sorge zu tragen; die Kronen Zeitung ist zur

 

Versendung von Belegexemplaren nicht verpflichtet. Die Kronen Zeitung stellt jedoch, sofern eine separate Vereinbarung besteht und der Fotograf/die Bildagentur

 

ordnungsgemäß im System erfasst wurde, monatlich eine unverbindliche Liste der verwendeten Fotos zur Verfügung.

 

Der Fotograf/die Bildagentur nimmt zur Kenntnis, dass das vereinbarte Honorar ausnahmslos bei der Veröffentlichung/Verwendung zu bezahlen ist und die

 

Kronen Zeitung in keiner Weise verpflichtet ist, erhaltene/bestellte Bilder tatsächlich zu veröffentlichen. Es steht der Kronen Zeitung frei, verwendete und nicht

 

verwendete Fotos digital zu archivieren und zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden.

 

 

 

Das würde dann wiederum heißen, nur wenn ich eine separate Vereinbarung mache, bekomme ich die unverbindliche Liste. Besteht diese Vereinbarung nicht, kanns vorkommen, dass ich ein Foto liefere, es erst in 2 Monaten/Jahren Veröffentlicht wird, ich nichts davon weiß und nichts bekomme…

 

 

 

Weiters wird im Zweifel garantiert, dass alle in identifizierbarer Weise auf Fotos abgebildeten Personen bzw. an abgebildeten Gegenständen berechtigte Personen

 

uneingeschränkt den genannten Veröffentlichungsarten zugestimmt haben. Das Risiko fehlender Nachweisbarkeit in diesem Sinn hinreichender Rechte bzw.

 

Genehmigungen trägt der Fotograf/die Bildagentur, die Kronen Zeitung ist zu dahin gehenden Überprüfungen und Nachforschungen keinesfalls verpflichtet.

 

 

 

Natürlich verständlich, nur kann ich nicht bei jeder Person die ich fotografiere eine Einverständniserklärung einholen, bzw. sie informieren, in welchem Rahmen etc. das Foto verwendet wird, noch dazu wenn beim Nutzungsrecht, kurz später steht  „[…] Publikation in jedem beliebigen Sachzusammenhang – auch mehrfach - zu veröffentlichen[…]“. D.h. ich hafte dafür, wenn die Krone mein Foto in einem anderen Zusammenhang darstellt, als ich es mit den abgebildeten Personen ausgemacht habe. Das wär mir nicht recht….

 

 

 

Der Fotograf/die Bildagentur räumt der Krone-Verlag GmbH & Co. KG ein sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Verbreitungs-,

 

Verwertungs- und Nutzungsrecht an den von ihm/ihr übermittelten Bildern ein. Demnach ist die Krone-Verlag GmbH & Co. KG namentlich befugt, diese zu

 

vervielfältigen, in jeder von ihr verlegten, herausgegebenen oder sonst bereit gestellten Publikation in jedem beliebigen Sachzusammenhang – auch mehrfach

 

- zu veröffentlichen, zu eben diesem Zweck an mit ihr verbundene Unternehmen weiter zu geben, nach ihren Bedürfnissen zu bearbeiten und die bearbeiteten

 

Versionen in gleicher Weise wie das Original zu verwenden.

 

 

 

 

Wie oben beschrieben, das is a bissal komisch und ich denk mal, es ist normaler wenn da steht, auf 1 Jahr beschränkt, bzw. länger bei Rückblicken

 

 

 

Lg Hermann Rauschmayr

 

 

 

Von:           Fotospeed WIEN [service@fotospeed.at]

Gesendet: Samstag, 28. April 2007 09:58

An: info@syndikatfotofilm.at

Betreff:      Re: Das Kleingedruckte . . .

 

Lieber Gerhard,

 

das ist wirklich ein starkes Stück ... aber sicherlich kein Einzelfall.

Die zwei Seiten einmal kurz zusammengefaßt: die Kronenzeitung darf alles, ja sogar sich über geltendes Recht hinwegsetzen.

# Nicht der Herausgeber haftet für den Inhalt der Bilder wenn er diese Veröffentlicht, sondern der Fotograf (Recht am eigenen Bild etc.)

# Der Herausgeber darf den "Credit" weglassen wenn es "verlagstechnisch nicht zumutbar" ist.

 

Wer diesem Verlag noch Bilder verkauft ist selber schuld da er mit der "Haftungsklausel" schon mit einem Bein im "Häfn" steht.

 

lg

Ulrich Schnarr/Fotospeed

 

Fotospeed -das digitale Fotolabor

 

Lerchenfelderstr. 66-68

1080 Wien - Österreich

 

Tel.  0043/(0)1/4061661

Fax: 0043/(0)1/4057554