Zwei Storys mit realem, in Folge aber düster werdendem Inhalt gefällig? Edwin Walter (Agentur Photo Press Service) berichtet wieder aus seinem ereignisreichen Leben und kommt zu dem erschütternden Schluss, dass aus Unkenntnis bzw. auch Arroganz das Urheberrecht immer wieder ausgeklammert, verdrängt und negiert wird. Manchmal allerdings mit schlimmen Folgen. Was war geschehen?

 

Ignoranz beim Urheberrecht kommt teuer

 

Ein Fotograf arbeitet hauptberuflich auch als Trendberater eines Textil-Modeerzeugers. Für dieses Unternehmen schlägt er in periodischen Abständen Trends der kommenden Mode und deren Farben vor; die Firma wieder druckt und verteilt an ihre modebewussten Kunden Folder. In diesen Prospekten  werden für die „Creationen“ allen möglichen Quellen Fotovorlagen entnommen und in passenden Layouts zusammengefasst. Modebezogene Vorausbildung ist vorausgesetzt. Diese „Trendsetter“ arbeiten seit jeher nach einfachem Prinzip und zeitgemäßer Technologie – also heute natürlich mit PC, grafischer Software und Internet. Der Scanner ersetzt nun die ehemals in Monats-Modemagazinen wütende Schnipselschere!

 

Der Fotograf (dessen Name hier aus verständlichen Gründen nicht veröffentlicht wird), gibt sich ausschließlich den internationalen Modeschauen hin und dokumentiert diese auch mit viel Einsatz, kann aus terminlichen Gründen aber nicht alle Events besetzen und so kommt es, dass er das eine oder andere Mal in Zugzwang zur Selbsthilfe greift: „Wie es halt immer so üblich ist“ und „weil alle anderen das auch so machen“ zog der Fotokünstler ein zeitloses Sujet aus dem Internet und verpackte es briefmarkengroß im Prospekt. Auflage 7.500 Exemplare. Der Zufall wollte es, dass die Urheberin dieses Fotos davon erfuhr und ihre Rechte geltend machte. Aber nicht persönlich – die Bombe platzte in Form einer gepfefferten Forderung eines Anwalts aus Berlin. Die Aufforderung zur Rückziehung des Fotos erging nicht nur an den Fotografen sondern auch gleich an die produzierende Modefirma. Ein persönliches Gespräch zu führen, um das Werknutzungsrecht nachträglich zu erwerben, schlug fehl. Die Fotografin war nicht gesprächsbereit und überließ sämtliche Agenden ihrem Anwalt.

 

Das Resümee dieser Fotoverletzung endet in einer wahren Kostenorgie:

 

Anwalt Fotograf                                 3.100.-

Gegenanwalt                                   €  2.300.-

Anwalt der Modefirma                     €  5.658.-

Nutzungsrechte für die Fotografin  €  1.300.-

Buße                                                €    750.-

Schadenersatzford. d. Modefirma  €  7.420.-

Honorarabzug durch Modefirma     €  5.900.-

 

Total wurden bewegt                       € 26.428.-

 

PPS stellt zwar die Daten nur zur Verfügung, betont aber, diesmal nicht in die Sache eingebunden zu sein. Der Rechtsstreit bewegt sich ausschließlich zwischen der Urheberin (Fotografin), dem Fotografen, der Modefirma, den  entsprechenden Anwälten und soll aufzeigen, wohin der Weg manchmal führen kann.

 

Hier einige auszugsweise wiedergegebene Stellungnahmen: „Ich hoffe, Sie sind der Ansicht, dass damit der Fotografin Genüge getan ist. Sie selbst hat leider nur 1300.- und 750.- bekommen. Den Rest haben Anwälte und die Modefirma eingestrichen. Das heißt, die Modefirma hat anteilmäßig die Kosten des Farbkartendrucks und mein Honorar auf mich angebucht“. Und weiter: „Sie fanden es ja beruhigend, dass das Copyright an Fotografien in Modeheften geahndet wird. Ich selbst habe kürzlich im Internet 5 meiner Bilder gefunden, honorarfrei abgedruckt! Ich habe die Zeitung angerufen und Honorar verlangt 5 x SFr 200.-. Das kostet dem Sünder SFr. 1000.-. Finden Sie nicht, dass es so auch geht?“

 

Natürlich stellt sich die Frage, welcher Weg besser gewesen wäre? Im vorliegenden Falle hat die Fotografin auf Ihr Recht bestanden und es auch zugesprochen bekommen. Vielleicht hätte ihr ein außergerichtlicher Kompromiss mehr eingebracht - verdient haben ja andere, nicht sie. Diese Warnung ergeht an alle Bildverwerter: Es kann teuer werden, unbedacht Fotos unter Umgehung des Werknutzungs- oder Urheberrechtes ohne weiteres zu verwenden! Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Fotografen und Fotoredakteuren eng zusammen. Es ist erstaunlich und bestürzend zugleich, wenn man merkt, wie viele naive Kollegen in den Redaktionen vom Urheberrecht und der Anwendung des Werknutzungsrechtes keine Ahnung haben!

 

PPS freilich hat noch ein Beispiel mit aktuellem Hintergrund im Talon: Dem Magazin FORMAT (News Verlag) lag in der ersten Nummer des heurigen Jahres eine Zusammenfassung sämtlicher Ausgaben des Vorjahres in Form einer CD bei. Sämtliche Artikel und Fotos des vergangenen Jahres sind hierauf als PDF (Portable Dokument Format) gespeichert, stehen dem Leser kostenlos zur Verfügung und sind also auf einem Speichermedium veröffentlicht. Auf die Frage, wohin denn nun die Honorarnote für die Fotoveröffentlichungen zu senden wäre, hat man uns total verwundert geantwortet, dass man noch nie dafür bezahlt hätte und dieses auch aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht möglich sei! Weiters wusste man über die kostenpflichtige Verwendung nichts zu sagen, da die Verlagsleitung dieses Faktum nie kundgetan hätte.

 

Die Grundlage unserer berechtigten Forderung entnahmen wir den Veröffentlichungshonorar-Empfehlungen der Bundesinnung, in der ganz klar die Nutzung als „zusätzliche Veröffentlichung in einer  Jahrgangs-CD“ beschrieben ist. Diese Nutzung wäre demnach in Höhe von 20 bis 50 Prozent des üblichen Veröffentlichungshonorares abzugelten. Der Kunde verwendet diese CD natürlich aus wirtschaftlichem Interesse und dementsprechend liegt auch eine Werknutzung mit Honorarpflicht vor. Obwohl diese Broschüre dem Fotoverwerter vorliegt und auch bekannt ist, wusste dieser den Inhalt nicht zu deuten! Ist in etwa so, wie wenn man einen Verkehrspolizisten nach dem Rechtsvorrang fragt und dieser lediglich mit Achselzucken antwortet. Speziell Fotoredakteure sollten mit den Grundlagen Ihres Jobs vertraut gemacht werden!

 

Meine Erfahrung (meine Edwin Walter, PPS) aus den vergangenen Jahren ist, dass Verlage oder TV-Stationen vorweg einmal zugängliches Fotomaterial, das für sie wichtig erscheint, verwenden und später versuchen, gütliche Einigung zu erreichen. Ob Exklusivrechte, Sperrverträge oder andere Einschränkungen vorliegen, ist diesen Leuten vorweg egal. Insofern begrüße ich das Beschreiten des Rechtsweges. In Fällen von Urheberrechtsverletzung oder Vertragsbruch wird immer im Sinne des Fotografen (des Urhebers) Recht gesprochen.

 

Es ist mir bewusst, dass weitere Fotoveröffentlichungen im Magazin Format oder sonst wo für mich und meine Agentur zunächst ausgesetzt scheinen - aber die angesprochenen Urheberrechts-Verletzungsfälle müssen publik werden. Der einzelne Fotograf mag vielleicht schwach oder erpressbar scheinen – zusammen aber sind wir stark und nur gemeinsam mit dem Kunden können wir eine vernünftige Basis schaffen. Es ist mir völlig unverständlich, dass es (bekannte) Kollegen gibt, die Werknutzungsrechte um Euro 5.- verschleudern!

 

Aber auch ein seriöses, positives Beispiel aus der Praxis kann hier aufgezeigt werden! Brad Pitt und Angelina Jolie waren in Wien und hatten die Albertina besucht. Wir haben das alles für den Kurier fotografiert. In der Morgenausgabe am 14.02.2006 erschien als Fotocredit eine unbekannte fünfstellige Zahl. Scheinbar war der Graphiker überfordert. In der Ausgabe vom 15.02.2006, Seite 2 wurde im Leitartikel des Chefredakteurs eine Berichtigung gebracht! Das ist Seriosität – tolles Rückgrat dieser Schreiberlinge!

 

Edwin WALTER
Photo Press Service