Zwei
Storys mit realem, in Folge aber düster werdendem Inhalt gefällig? Edwin Walter
(Agentur Photo Press Service) berichtet wieder aus seinem ereignisreichen Leben
und kommt zu dem erschütternden Schluss, dass aus Unkenntnis bzw. auch Arroganz
das Urheberrecht immer wieder ausgeklammert, verdrängt und negiert wird.
Manchmal allerdings mit schlimmen Folgen. Was war geschehen?
Ignoranz beim Urheberrecht kommt
teuer
Ein Fotograf
arbeitet hauptberuflich auch als Trendberater eines Textil-Modeerzeugers. Für
dieses Unternehmen schlägt er in periodischen Abständen Trends der kommenden
Mode und deren Farben vor; die Firma wieder druckt und verteilt an ihre
modebewussten Kunden Folder. In diesen Prospekten werden für die „Creationen“ allen möglichen
Quellen Fotovorlagen entnommen und in passenden Layouts zusammengefasst.
Modebezogene Vorausbildung ist vorausgesetzt. Diese „Trendsetter“ arbeiten seit
jeher nach einfachem Prinzip und zeitgemäßer Technologie – also heute natürlich
mit PC, grafischer Software und Internet. Der Scanner ersetzt nun die ehemals
in Monats-Modemagazinen wütende Schnipselschere!
Der Fotograf
(dessen Name hier aus verständlichen Gründen nicht veröffentlicht wird), gibt
sich ausschließlich den internationalen Modeschauen hin und dokumentiert diese
auch mit viel Einsatz, kann aus terminlichen Gründen aber nicht alle Events
besetzen und so kommt es, dass er das eine oder andere Mal in Zugzwang zur
Selbsthilfe greift: „Wie es halt immer so üblich ist“ und „weil alle anderen
das auch so machen“ zog der Fotokünstler ein zeitloses Sujet aus dem Internet
und verpackte es briefmarkengroß im Prospekt. Auflage 7.500 Exemplare. Der
Zufall wollte es, dass die Urheberin dieses Fotos davon erfuhr und ihre Rechte
geltend machte. Aber nicht persönlich – die Bombe platzte in Form einer
gepfefferten Forderung eines Anwalts aus Berlin. Die Aufforderung zur
Rückziehung des Fotos erging nicht nur an den Fotografen sondern auch gleich an
die produzierende Modefirma. Ein persönliches Gespräch zu führen, um das
Werknutzungsrecht nachträglich zu erwerben, schlug fehl.
Die Fotografin war nicht gesprächsbereit und überließ sämtliche Agenden ihrem
Anwalt.
Das Resümee dieser Fotoverletzung endet in einer
wahren Kostenorgie:
Anwalt Fotograf € 3.100.-
Gegenanwalt
€ 2.300.-
Anwalt der
Modefirma €
5.658.-
Nutzungsrechte für
die Fotografin € 1.300.-
Buße
€
750.-
Schadenersatzford.
d. Modefirma € 7.420.-
Honorarabzug durch
Modefirma € 5.900.-
Total wurden bewegt € 26.428.-
PPS stellt zwar die
Daten nur zur Verfügung, betont aber, diesmal nicht in die Sache eingebunden zu
sein. Der Rechtsstreit bewegt sich ausschließlich zwischen der Urheberin
(Fotografin), dem Fotografen, der Modefirma, den entsprechenden Anwälten und soll aufzeigen,
wohin der Weg manchmal führen kann.
Hier einige
auszugsweise wiedergegebene Stellungnahmen: „Ich hoffe, Sie sind der Ansicht,
dass damit der Fotografin Genüge getan ist. Sie selbst hat leider nur
1300.- und 750.- bekommen. Den Rest haben Anwälte und die Modefirma
eingestrichen. Das heißt, die Modefirma hat anteilmäßig die Kosten des
Farbkartendrucks und mein Honorar auf mich angebucht“. Und weiter: „Sie fanden
es ja beruhigend, dass das Copyright an Fotografien in Modeheften geahndet
wird. Ich selbst habe kürzlich im Internet 5 meiner Bilder
gefunden, honorarfrei abgedruckt! Ich habe die Zeitung angerufen und
Honorar verlangt 5 x SFr 200.-. Das kostet dem Sünder SFr. 1000.-. Finden Sie
nicht, dass es so auch geht?“
Natürlich stellt
sich die Frage, welcher Weg besser gewesen wäre? Im vorliegenden Falle hat die
Fotografin auf Ihr Recht bestanden und es auch zugesprochen bekommen.
Vielleicht hätte ihr ein außergerichtlicher Kompromiss mehr eingebracht -
verdient haben ja andere, nicht sie. Diese Warnung ergeht an alle
Bildverwerter: Es kann teuer werden, unbedacht Fotos unter Umgehung des
Werknutzungs- oder Urheberrechtes ohne weiteres zu verwenden! Wir arbeiten seit
vielen Jahren mit Fotografen und Fotoredakteuren eng zusammen. Es ist
erstaunlich und bestürzend zugleich, wenn man merkt, wie viele naive Kollegen
in den Redaktionen vom Urheberrecht und der Anwendung des Werknutzungsrechtes
keine Ahnung haben!
PPS freilich hat noch
ein Beispiel mit aktuellem Hintergrund im Talon: Dem Magazin FORMAT (News
Verlag) lag in der ersten Nummer des heurigen Jahres eine Zusammenfassung
sämtlicher Ausgaben des Vorjahres in Form einer CD bei. Sämtliche Artikel und
Fotos des vergangenen Jahres sind hierauf als PDF (Portable Dokument Format)
gespeichert, stehen dem Leser kostenlos zur Verfügung und sind also auf einem
Speichermedium veröffentlicht. Auf die Frage, wohin denn nun die Honorarnote
für die Fotoveröffentlichungen zu senden wäre, hat man uns total verwundert
geantwortet, dass man noch nie dafür bezahlt hätte und dieses auch aus
wirtschaftlichen Gründen gar nicht möglich sei! Weiters wusste man über die
kostenpflichtige Verwendung nichts zu sagen, da die Verlagsleitung dieses
Faktum nie kundgetan hätte.
Die Grundlage
unserer berechtigten Forderung entnahmen wir den
Veröffentlichungshonorar-Empfehlungen der Bundesinnung, in der ganz klar die Nutzung
als „zusätzliche Veröffentlichung in einer
Jahrgangs-CD“ beschrieben ist. Diese Nutzung wäre demnach in Höhe von 20
bis 50 Prozent des üblichen Veröffentlichungshonorares abzugelten. Der Kunde
verwendet diese CD natürlich aus wirtschaftlichem Interesse und dementsprechend
liegt auch eine Werknutzung mit Honorarpflicht vor. Obwohl diese Broschüre dem
Fotoverwerter vorliegt und auch bekannt ist, wusste dieser den Inhalt nicht zu
deuten! Ist in etwa so, wie wenn man einen Verkehrspolizisten nach dem Rechtsvorrang
fragt und dieser lediglich mit Achselzucken antwortet. Speziell Fotoredakteure
sollten mit den Grundlagen Ihres Jobs vertraut gemacht werden!
Meine Erfahrung
(meine Edwin Walter, PPS) aus den vergangenen Jahren
ist, dass Verlage oder TV-Stationen vorweg einmal zugängliches Fotomaterial,
das für sie wichtig erscheint, verwenden und später versuchen, gütliche
Einigung zu erreichen. Ob Exklusivrechte, Sperrverträge oder andere
Einschränkungen vorliegen, ist diesen Leuten vorweg egal. Insofern begrüße ich
das Beschreiten des Rechtsweges. In Fällen von Urheberrechtsverletzung oder
Vertragsbruch wird immer im Sinne des Fotografen (des Urhebers) Recht
gesprochen.
Es ist mir bewusst,
dass weitere Fotoveröffentlichungen im Magazin Format oder sonst wo für mich
und meine Agentur zunächst ausgesetzt scheinen - aber die angesprochenen
Urheberrechts-Verletzungsfälle müssen publik werden. Der einzelne Fotograf mag
vielleicht schwach oder erpressbar scheinen – zusammen aber sind wir stark und
nur gemeinsam mit dem Kunden können wir eine vernünftige Basis schaffen. Es ist
mir völlig unverständlich, dass es (bekannte) Kollegen gibt, die
Werknutzungsrechte um Euro 5.- verschleudern!
Aber auch ein
seriöses, positives Beispiel aus der Praxis kann hier aufgezeigt werden! Brad
Pitt und Angelina Jolie waren in Wien und hatten die Albertina besucht. Wir
haben das alles für den Kurier fotografiert. In der Morgenausgabe am 14.02.2006
erschien als Fotocredit eine unbekannte fünfstellige Zahl. Scheinbar war der
Graphiker überfordert. In der Ausgabe vom 15.02.2006, Seite 2 wurde im
Leitartikel des Chefredakteurs eine Berichtigung gebracht! Das ist Seriosität –
tolles Rückgrat dieser Schreiberlinge!
Edwin
WALTER
Photo Press Service