Gedanken zu den neuen,
nun verbreiteten
Geschäftsbedingungen der Krone-Verlag GmbH & Co. KG,
Übermittlung von Bild- und Fotomaterial betreffend
Von Gerhard Sokol
Jede oder Jeder,
die/der sich in irgendeiner Weise mit dem täglich in der Redaktion
eintreffenden digitalen Bilderstrom – egal ob per FTP oder CD und DVD eintreffend –
beschäftigen muss, kennt das inzwischen rund um die Uhr ausgedehnte Grauen!
Hunderte, tausende Motive, mangelhaft oder gar nicht beschriftet, schwer oder
unmöglich zuordenbar harren der Bearbeitung auf den diversen Monitoren. Nein!
Diesen Job will keiner auf Dauer! Und so ist es auch kein Wunder, dass der
erste Teil der neuen Geschäftsbedingungen
auch als Schrei in der Not
zu sehen ist.
Übrigens steht da die Krone nicht allein da. Auch andere Verlage wir Kurier,
Standard, Kleine Zeitung usw. waten im Bilderstrom! Längst ist die Causa Bild
in den Tageszeitungen den bewältigbaren Normen entwachsen. Die Mitarbeiter, die
in abgedunkelten Räumen vor den Monitoren sitzen, um täglich einige Tausend
Bilder zu sichten, zu beurteilen, zuzuordnen, abzulegen, zu beschriften, auf
richtige Größe zu prüfen, zu archivieren, auszusondern haben, gehen abends mit
„viereckigen Augen“ nach Hause, um anderntags abermals . . .
Die nächste
Sonderprüfung kommt ganz sicher; größere Veranstaltungen sind bereits
gefürchtet. Sehen wir nur das Beispiel Life-Ball: Alles fotografiert alles
digital, jeder Träger einer Digitalen sieht sich als Fotoreporter, schickt
Dutzende „Super-Bilder“ per e-Mail, ist unbeleckt von irgendwelchen Hemmnissen;
zwölf Agenturen mit ihren Fotografen erwarten sich gute Umsätze mit Hunderten
Motiven, Dutzende Freie und gebundene Pressefotoprofis haben entsprechende
Aufträge. Sie alle versenden ihr Material um die Welt, bis das Equipment raucht.
Oder: Putin kommt nach Wien, Clinton trifft ein,
Elsner sagt aus . . .
Bis
zu 15.000 Bilder in wenigen Stunden
(diese Zahlen sind
bei deutschen Medien dokumentiert und auch in Österreich kein leerer Wahn)
verstopfen so bei entsprechenden Medien alle Zugänge, verursachen Kollaps und
Blockade, weil hunderte, manchmal eben Tausende Parallelangebote mit winzigen
Unterschieden am Desk eintreffen. Ärger und Frust
diesseits und jenseits des Monitors sind die Folge, nichts geht mehr . . . das
Ende dieser Zeiten musste kommen! So ist es nur zu verständlich, dass rigoros
durchgegriffen wurde, um wieder einigermaßen Ordnung auf die Systemschiene zu
bringen. Täglich anliefernde Profis haben ihren Benutzerzugang mit Kennwort.
Ihre Bilder dürfen nur eine Größe von 1 MB haben, müssen nach ITCP-Protokoll richtig beschriftet sein und müssen auch im
richtigen Ordner des Systems landen. Wes Bild nicht unter diesen Auflagen
ankommt, landet sofort am Nebengleis, gerät in Gefahr, mit Honorarabzug belegt
zu werden oder wird wie Müll behandelt.
Brutal,
die Selektion? Ja. Und wirksam!
Die Zeiten haben
sich eben wieder einmal grundlegend geändert! Die Umkehrung der Werte bringt
den freien Anbieter in Bedrängnis. Künftighin wird nur der gewissenhafte Pedant
seine Chance zur Veröffentlichung wahren können, wenn er sich zusätzlich an
vorgegebene Regeln hält. Leider musste das so kommen. Das war absehbar. Auch
bei der flash-Produktion (sicher nur ein banales
Beispiel) ist es so, dass ich mit meinen CMYK- (nicht
RGB-) Dateien in bestimmter Auflösung und Größe die
vorgegebenen Profile der Offset-Druckmaschine einhalten muss, weil sonst eben
gar nichts geht! Mit irgendwie hinschicken ist es längst vorbei. Das ist
überall so! Wir sind die Chemigraphen, die Klischographen, die Reprophotographen mit ehemals 48er-Raster – viele Erfordernisse ausgestorbener
Berufsbilder des Graphischen Gewerbes bündeln sich nun gerade beim
Pressephotographen! Die Massen der stündlich eintreffenden Fotos in den
Bildredaktionen sorgen für gewaltigen Arbeitsaufwand im Hintergrund. Die braven
Diener an den Monitoren wollen auch nicht mehr andauernd nur vom selben reden,
unbedankt herumrecherchieren – der Strom der Bilder ufert schon lange aus!
Ohne die Interessen
der Verlage zu vertreten, müssen wir endlich Zusammenhänge verstehen und einige
Spielregeln anerkennen. Jede größere Fotoredaktion hat ihre Mitarbeiter im
gesamten Bundesgebiet. Alle haben entsprechende Passworte und Zugänge (die sie
geheim halten müssen). Das gilt auch für Agenturen. An außerordentlichem
(exklusivem) Bildmaterial ist aber jede Redaktion interessiert und öffnet
sofort entsprechende Zugänge nach vorheriger Information. Neuzugänge werden
selbstverständlich nach Absprache ermöglicht. Der Rest wird in Zukunft nicht
mehr so ohne weiteres landen können. Bei uns und anderswo!
Der zweite Teil der neuen Geschäftsbedingungen
ist im Grunde unannehmbar!
Dabei ist alles so
einfach! Der Urheber ist immer der Fotograf! Ihn schützt das gesetzlich
greifende Urheberrecht - nicht die Redaktion, nicht die Tageszeitung, nicht das
Magazin. Die Nutzung seiner Werke (Werknutzung der Bilder) zu bestimmten
Zwecken (einmalige, mehrmalige Veröffentlichung, Leserdienste usw. im
Verbreitungsgebiet, Weitergabe an Fremdverlage, spätere ev. Buchproduktion,
Archivaufbau usw., usf.) wird selbstverständlich gegen entsprechendes Honorar
einzuräumen sein. Die Bilder gehören niemals dem Verlag – es sei denn, der
Urheber hat mit dem Verleger entsprechende Vereinbarungen zum Werknutzungsrecht
getroffen und auch unterschrieben. Das aktuelle Beispiel Tom Platzer erregt
einige Gemüter – aber der Spruch des Obersten Gerichtshofes verhalf einmal mehr
dem Urheberrecht zum Durchbruch. 450.000(!) Bilder müssen aus dem NEWS-Archiv zurückgestellt oder entsprechender Ersatz
geleistet werden (siehe flash 66, Seite 7). Vielen
Kollegen sind die Tatsachen leider völlig „Wurscht“.
Sie verkaufen sich und ihr Material, ohne viel zu denken und maulen oft später,
weil sie sich meist übervorteilt fühlen und selbst Fesseln angelegt haben.
Abzuraten ist, mit
einer Unterschrift alle Rechte aus der Hand zu geben. Außerdem noch alle Fotos
frei von Ansprüchen Dritter zu liefern – ist schier unmöglich. Bei jedem Schuss
schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung einzuholen, ist oft
geäußerter Wunsch der Chefetage, oft der „Ahnungslosen“ - bei aktuellem
Geschehen aber unerfüllbar! Alle Rechte der weitestreichenden Bildvermarktung
bis zum kostenlosen Download durch den Leser in seine Leistung zu inkludieren,
lässt sich wohl gegen entsprechende Honorierung machen – aber eben. Beim
Honorar scheiden sich ohnehin die Geister! Fingerspitzengefühl und Feinschliff
bringen sicher Lösungen! Agenturen werden vom neuen Papier ohnehin ausgenommen
sein, weil gültige Sub- und Teilverträge im Hintergrund laufen und nicht
geändert werden können.
Noch etwas zu
unangenehmer Konkurrenz: Für den Tageszeitungsbedarf werden künftig nur Dateien
mit 1 MB Größe zugelassen! Geöffnet hat diese RGB-Datei
am Monitor dann 3 MB und soll gegen die parallel anliefernden Abo-Agenturen (APA,
AP, REUTERS usw., die komprimiert 6 MB RGB-Dateien
anbieten und geöffnet am Monitor mindestens 18 MB darstellen) bestehen können?
Im Verhältnis 1:6 steht der schlichte Anbieter
also als Zwerg da!
Das „Unverhältnis“
wollen natürlich viele nicht hinnehmen, müssen aber an den Mauern der Riesen
scheitern, weil diese sich Bedingungen schufen, die Anfangs teuer waren, aber
nun äußerst rentabel laufen. Abhilfe bringt nur das auf Festplatte
bereitliegende, hochaufgelöste 24 MB-Bild, von dem
auf Anfrage (weil Titel oder Doppelseite) sofort die Kopie in die Redaktion
einzieht!
Genaues Studium des
Papiers ist wirklich von Bedeutung! Das Syndikat Foto Film plant für den Herbst
eine Podiumsdiskussion zum Thema „Der Vertrag – Geschäfts- und
Lieferbedingungen“ bei WestLicht! Am Podium werden
wieder prominenteste Fachleute – vom Anwalt über den Bildchef bis zum
Lieferanten referieren! Um zahlreiches Erscheinen und entsprechendes Interesse
bittet
Euer Gerhard Sokol