Gedanken zu den neuen, nun verbreiteten

Geschäftsbedingungen der Krone-Verlag GmbH & Co. KG,

Übermittlung von Bild- und Fotomaterial betreffend

 

Von Gerhard Sokol

 

Jede oder Jeder, die/der sich in irgendeiner Weise mit dem täglich in der Redaktion eintreffenden digitalen Bilderstrom – egal ob per FTP oder CD und  DVD eintreffend – beschäftigen muss, kennt das inzwischen rund um die Uhr ausgedehnte Grauen! Hunderte, tausende Motive, mangelhaft oder gar nicht beschriftet, schwer oder unmöglich zuordenbar harren der Bearbeitung auf den diversen Monitoren. Nein! Diesen Job will keiner auf Dauer! Und so ist es auch kein Wunder, dass der

 

erste Teil der neuen Geschäftsbedingungen

auch als Schrei in der Not

 

zu sehen ist. Übrigens steht da die Krone nicht allein da. Auch andere Verlage wir Kurier, Standard, Kleine Zeitung usw. waten im Bilderstrom! Längst ist die Causa Bild in den Tageszeitungen den bewältigbaren Normen entwachsen. Die Mitarbeiter, die in abgedunkelten Räumen vor den Monitoren sitzen, um täglich einige Tausend Bilder zu sichten, zu beurteilen, zuzuordnen, abzulegen, zu beschriften, auf richtige Größe zu prüfen, zu archivieren, auszusondern haben, gehen abends mit „viereckigen Augen“ nach Hause, um anderntags abermals . . .

 

Die nächste Sonderprüfung kommt ganz sicher; größere Veranstaltungen sind bereits gefürchtet. Sehen wir nur das Beispiel Life-Ball: Alles fotografiert alles digital, jeder Träger einer Digitalen sieht sich als Fotoreporter, schickt Dutzende „Super-Bilder“ per e-Mail, ist unbeleckt von irgendwelchen Hemmnissen; zwölf Agenturen mit ihren Fotografen erwarten sich gute Umsätze mit Hunderten Motiven, Dutzende Freie und gebundene Pressefotoprofis haben entsprechende Aufträge. Sie alle versenden ihr Material um die Welt, bis das Equipment raucht. Oder: Putin kommt nach Wien, Clinton trifft ein, Elsner sagt aus . . .

 

Bis zu 15.000 Bilder in wenigen Stunden

 

(diese Zahlen sind bei deutschen Medien dokumentiert und auch in Österreich kein leerer Wahn) verstopfen so bei entsprechenden Medien alle Zugänge, verursachen Kollaps und Blockade, weil hunderte, manchmal eben Tausende Parallelangebote mit winzigen Unterschieden am Desk eintreffen. Ärger und Frust diesseits und jenseits des Monitors sind die Folge, nichts geht mehr . . . das Ende dieser Zeiten musste kommen! So ist es nur zu verständlich, dass rigoros durchgegriffen wurde, um wieder einigermaßen Ordnung auf die Systemschiene zu bringen. Täglich anliefernde Profis haben ihren Benutzerzugang mit Kennwort. Ihre Bilder dürfen nur eine Größe von 1 MB haben, müssen nach ITCP-Protokoll richtig beschriftet sein und müssen auch im richtigen Ordner des Systems landen. Wes Bild nicht unter diesen Auflagen ankommt, landet sofort am Nebengleis, gerät in Gefahr, mit Honorarabzug belegt zu werden oder wird wie Müll behandelt.

 

Brutal, die Selektion? Ja. Und wirksam!

 

Die Zeiten haben sich eben wieder einmal grundlegend geändert! Die Umkehrung der Werte bringt den freien Anbieter in Bedrängnis. Künftighin wird nur der gewissenhafte Pedant seine Chance zur Veröffentlichung wahren können, wenn er sich zusätzlich an vorgegebene Regeln hält. Leider musste das so kommen. Das war absehbar. Auch bei der flash-Produktion (sicher nur ein banales Beispiel) ist es so, dass ich mit meinen CMYK- (nicht RGB-) Dateien in bestimmter Auflösung und Größe die vorgegebenen Profile der Offset-Druckmaschine einhalten muss, weil sonst eben gar nichts geht! Mit irgendwie hinschicken ist es längst vorbei. Das ist überall so! Wir sind die Chemigraphen, die Klischographen, die Reprophotographen mit ehemals 48er-Raster – viele Erfordernisse ausgestorbener Berufsbilder des Graphischen Gewerbes bündeln sich nun gerade beim Pressephotographen! Die Massen der stündlich eintreffenden Fotos in den Bildredaktionen sorgen für gewaltigen Arbeitsaufwand im Hintergrund. Die braven Diener an den Monitoren wollen auch nicht mehr andauernd nur vom selben reden, unbedankt herumrecherchieren – der Strom der Bilder ufert schon lange aus!

 

Ohne die Interessen der Verlage zu vertreten, müssen wir endlich Zusammenhänge verstehen und einige Spielregeln anerkennen. Jede größere Fotoredaktion hat ihre Mitarbeiter im gesamten Bundesgebiet. Alle haben entsprechende Passworte und Zugänge (die sie geheim halten müssen). Das gilt auch für Agenturen. An außerordentlichem (exklusivem) Bildmaterial ist aber jede Redaktion interessiert und öffnet sofort entsprechende Zugänge nach vorheriger Information. Neuzugänge werden selbstverständlich nach Absprache ermöglicht. Der Rest wird in Zukunft nicht mehr so ohne weiteres landen können. Bei uns und anderswo!

 

Der zweite Teil der neuen Geschäftsbedingungen

ist im Grunde unannehmbar!

 

Dabei ist alles so einfach! Der Urheber ist immer der Fotograf! Ihn schützt das gesetzlich greifende Urheberrecht - nicht die Redaktion, nicht die Tageszeitung, nicht das Magazin. Die Nutzung seiner Werke (Werknutzung der Bilder) zu bestimmten Zwecken (einmalige, mehrmalige Veröffentlichung, Leserdienste usw. im Verbreitungsgebiet, Weitergabe an Fremdverlage, spätere ev. Buchproduktion, Archivaufbau usw., usf.) wird selbstverständlich gegen entsprechendes Honorar einzuräumen sein. Die Bilder gehören niemals dem Verlag – es sei denn, der Urheber hat mit dem Verleger entsprechende Vereinbarungen zum Werknutzungsrecht getroffen und auch unterschrieben. Das aktuelle Beispiel Tom Platzer erregt einige Gemüter – aber der Spruch des Obersten Gerichtshofes verhalf einmal mehr dem Urheberrecht zum Durchbruch. 450.000(!) Bilder müssen aus dem NEWS-Archiv zurückgestellt oder entsprechender Ersatz geleistet werden (siehe flash 66, Seite 7). Vielen Kollegen sind die Tatsachen leider völlig „Wurscht“. Sie verkaufen sich und ihr Material, ohne viel zu denken und maulen oft später, weil sie sich meist übervorteilt fühlen und selbst Fesseln angelegt haben.

 

Abzuraten ist, mit einer Unterschrift alle Rechte aus der Hand zu geben. Außerdem noch alle Fotos frei von Ansprüchen Dritter zu liefern – ist schier unmöglich. Bei jedem Schuss schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung einzuholen, ist oft geäußerter Wunsch der Chefetage, oft der „Ahnungslosen“ - bei aktuellem Geschehen aber unerfüllbar! Alle Rechte der weitestreichenden Bildvermarktung bis zum kostenlosen Download durch den Leser in seine Leistung zu inkludieren, lässt sich wohl gegen entsprechende Honorierung machen – aber eben. Beim Honorar scheiden sich ohnehin die Geister! Fingerspitzengefühl und Feinschliff bringen sicher Lösungen! Agenturen werden vom neuen Papier ohnehin ausgenommen sein, weil gültige Sub- und Teilverträge im Hintergrund laufen und nicht geändert werden können.

 

Noch etwas zu unangenehmer Konkurrenz: Für den Tageszeitungsbedarf werden künftig nur Dateien mit 1 MB Größe zugelassen! Geöffnet hat diese RGB-Datei am Monitor dann 3 MB und soll gegen die parallel anliefernden Abo-Agenturen (APA, AP, REUTERS usw., die komprimiert 6 MB RGB-Dateien anbieten und geöffnet am Monitor mindestens 18 MB darstellen) bestehen können?

 

Im Verhältnis 1:6 steht der schlichte Anbieter

 also als Zwerg da!

 

Das „Unverhältnis“ wollen natürlich viele nicht hinnehmen, müssen aber an den Mauern der Riesen scheitern, weil diese sich Bedingungen schufen, die Anfangs teuer waren, aber nun äußerst rentabel laufen. Abhilfe bringt nur das auf Festplatte bereitliegende, hochaufgelöste 24 MB-Bild, von dem auf Anfrage (weil Titel oder Doppelseite) sofort die Kopie in die Redaktion einzieht!

 

Genaues Studium des Papiers ist wirklich von Bedeutung! Das Syndikat Foto Film plant für den Herbst eine Podiumsdiskussion zum Thema „Der Vertrag – Geschäfts- und Lieferbedingungen“ bei WestLicht! Am Podium werden wieder prominenteste Fachleute – vom Anwalt über den Bildchef bis zum Lieferanten referieren! Um zahlreiches Erscheinen und entsprechendes Interesse bittet

 

Euer Gerhard Sokol